Allgemeine Geschäftsbedingungen

23. Nov, 2015
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten erbrachten Leistungen von Grenzland Elemente Vertrieb (Hans Egger) und sind somit für den gesamten Kundenverkehr von Grenzland Elemente Vertrieb rechtsverbindlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Grenzland Elemente Vertrieb schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Verträge, die in Zukunft mit dem Kunden abgeschlossen werden.
2. Angebote / Angebotsunterlagen
Sämtliche Angebote von Grenzland Elemente Vertrieb sind freibleibend. Alle Informationen und Angaben über Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Drucken sind unverbindlich. Änderungen bzw. Weiterentwicklungen der Produkte oder technischen Geräte sind jederzeit vorbehalten. Alle Dokumente und Zeichnungen zu den Produkten sind Eigentum von Grenzland Elemente Vertrieb.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen oder Ähnliches bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahmen der bestätigten Mengen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Bestellungen sind bar bei Auslieferung oder je nach Vereinbarung per Vorauskasse zu bezahlen. Die Entscheidung über die Zahlungsart obliegt Grenzland Elemente Vertrieb. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
5. Lieferung / Liefertermin, Lieferfrist
Die Auslieferung der Ware erfolgt auf Rechnung des Kunden und auf Gefahr von Grenzland Elemente Vertrieb, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Die Lieferverpflichtungen von Grenzland Elemente Vertrieb ist erfüllt, sobald die Ware dem Kunden übergeben worden ist. Die Gefahr geht mit der Empfangnahme der Ware auf den Kunden über. Ist freie Anlieferung vereinbart, so hat der Kunde die Ware vor der Lieferanschrift an einer Stelle entgegenzunehmen, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt von Grenzland Elemente Vertrieb vorbehalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Verzug unserer Vorlieferanten, hoheitliche Maßnahmen etc. auch wenn Sie bei Lieferanten von Grenzland Elemente Vertrieb oder deren Unterlieferanten eintreten), berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Leistungsverzuges oder einer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Grenzland Elemente Vertrieb oder deren gesetzlichen Vertreter. Ein Schaden wird nur anerkannt, wenn er auf den Frachtpapieren vermerkt und vom Fahrer der Spedition bzw. des Anlieferbeauftragten bestätigt wurde. Verdeckte Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von 24 Stunden ab Annahme gemeldet werden. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich bzw. schnellstmöglich von einem Schaden in Kenntnis zu setzen.
6. Widerrufsrecht und -folgen für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns von Grenzland Elemente Vertrieb, Steinbruck 9, A-4722 Peuerbach, Email: hansegger@aon.at, Tel. 0043 664 2827977 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
7. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
− zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
− zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
8. Mängelrügen / Mängelhaftung und Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, sofern er Kaufmann ist, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen unverzüglich nach Erhalt der Ware, jedoch vor Verarbeitung, Einbau, allerdings spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Anlieferung schriftlich per Post, Fax oder E-Mail anzuzeigen. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Keine Gewähr wird übernommen bei Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung und fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme entstanden sind. Handelsübliche Abweichungen der Farbtöne, Maße, Gewichte und Güte stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar. Bei gebrauchter Ware können wir lediglich gegenüber Verbrauchern und nur innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware kostenfreie Gewährleistung übernehmen. Bei der Lieferung von gebrauchter Ware an Unternehmer ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wir gewähren hier allerdings bei Mängeln eine Rücknahmegarantie von 5 Tagen nach Anlieferung. Die Übertragung von Gewährleistungsrechten auf Dritte ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von Grenzland Elemente Vertrieb. Dies gilt auch im Fall, dass die Ware bereits ganz oder teilweise weiterverarbeitet ist. Ein Eigentumserwerb gemäß § 950 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausgeschlossen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehres und mit der Maßgabe berechtigt, dass er schon jetzt alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe, wie Sie von Grenzland Elemente Vertrieb geschuldet sind, an diese abtritt. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Im Falle der Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Vorbehaltseigentums ist der Kunde zur sofortigen Anzeige verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt sowie verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware zur Sicherheit herauszuverlangen. Dieses Verlangen sowie die Zwangsvollstreckung in die gelieferte Ware durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, desgleichen nicht das Verlangen, die Vorbehaltsware gesondert zu lagern und zu kennzeichnen. Auf unser Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns durch Vorlage von Rechnungskopien den Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträgen mitzuteilen.
10. Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen zwischen Grenzland Elemente Vertrieb und deren Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Sitz von Grenzland Elemente Vertrieb in 4722 Peuerbach, dieser ist ebenso Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand, falls kein anderer gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
11. Anzeige- und Benachrichtigungspflicht nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Wir weisen darauf hin, dass die Daten des Kunden personenbezogen gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen Bedingungen verbindlich.

Neueste Kommentare

07.06 | 10:01

GEV hatte Recht. Der Umstieg von Öl auf eine Wärmepumpe kostet mich 26000 Euro. Um diese Investition heiz ich mit Öl die nächsten 25 Jahre weiter. Danke GEV!!

23.10 | 14:27

Den Egger mag ich! Vormittag 300 Liter Boiler kaputt, Nachmittags haben wir einen Neuen einbauen können. Das nenn ich "Service"! Danke Hans Egger

10.06 | 08:07

Hans`s gebrauchter Holzvergaser hätte eigentlich nur eine Übergangslösung sein sollen. Der Ofen heizt mein Haus seit 2014 wirklich super.

17.02 | 10:21

Hätte gerne bei Egger eine Wärmepumpe gekauft, allerdings verkauft er aus Überzeugung keine, wegen Atomstrom usw. Aber sein Ofen geht seit 3 Wintern super!